Praktische Informationen – Grenzgänger
Als Grenzgänger ist keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich, um eine Blutentnahme oder eine andere Probenentnahme im Großherzogtum durchzuführen
Um die gleichen Leistungen wie ein Einwohner in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie lediglich:
- bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) versichert zu sein
- über ein ärztliches Rezept* zu verfügen, das von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, unabhängig davon, ob er in Luxemburg, Frankreich, Belgien oder Deutschland praktiziert.
Gültigkeit der Rezepte in Luxemburg
- 2 Monate für eine einmalige Verordnung ohne Angabe eines Enddatums
- 6 Monate wenn ein Enddatum angegeben ist, für eine einmalige oder verlängerbare Verordnung
Müssen die Kosten vorgestreckt werden?
Die erbrachten Leistungen werden von der CNS übernommen (mit Ausnahme von Analysen außerhalb der Nomenklatur).
Alles über die Übermittlung der Ergebnisse
Die Analyseergebnisse werden direkt an Ihren Arzt übermittelt, unabhängig von seinem Praxisland.
Auf einfache Anfrage kann Ihnen auch eine digitale Kopie ausgehändigt werden. In diesem Fall werden Sie per SMS benachrichtigt, sobald Ihre Ergebnisse verfügbar sind. Diese SMS enthält einen Aktivierungscode, mit dem Sie Ihre Ergebnisse auf unserem Ergebnisserver einsehen können.
Für die meisten Routineanalysen garantieren wir eine Ergebnisübermittlung noch am selben Tag nach 15 Uhr, wenn diese am Morgen durchgeführt wurden.
Einige Analysen können länger dauern, wie z. B. bakteriologische Kulturen, allergologische Analysen oder bestimmte Serologien. Die Bearbeitungszeit wird Ihnen bei der Probenentnahme mitgeteilt.
Wussten Sie, dass Ihre Mitversicherten ihre Untersuchungen ebenfalls in Luxemburg durchführen lassen können?
Die Mitversicherung ermöglicht es Familienmitgliedern (Ehepartner, Partner oder Kinder), kostenlos über die Krankenversicherung eines Hauptversicherten abgesichert zu werden, auf Antrag bei der CNS und gemäß den Regeln des Wohnsitzlandes.
Die Mitversicherung eines oder mehrerer Familienmitglieder erfolgt niemals automatisch. Ein Antrag muss an die Abteilung Mitversicherung der CNS gerichtet werden. In bestimmten Fällen benötigt die CNS ein spezielles Dokument. Der Mitversicherte kann als Familienmitglied eines Hauptversicherten Krankenversicherungsschutz erhalten. Die Mitversicherung ist kostenlos.

