Praktische Informationen – Grenzgänger

Erfahren Sie, wie Sie als Grenzgänger Ihre Analysen in Luxemburg durchführen lassen können.

Als Grenzgänger ist keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich, um eine Blutentnahme oder eine andere Probenentnahme im Großherzogtum durchzuführen

Um die gleichen Leistungen wie ein Einwohner in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie lediglich:
  • bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) versichert zu sein
  • über ein ärztliches Rezept* zu verfügen, das von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, unabhängig davon, ob er in Luxemburg, Frankreich, Belgien oder Deutschland praktiziert.
Gültigkeit der Rezepte in Luxemburg
  • 2 Monate für eine einmalige Verordnung ohne Angabe eines Enddatums
  • 6 Monate wenn ein Enddatum angegeben ist, für eine einmalige oder verlängerbare Verordnung
Müssen die Kosten vorgestreckt werden?

Die erbrachten Leistungen werden von der CNS übernommen (mit Ausnahme von Analysen außerhalb der Nomenklatur).

Alles über die Übermittlung der Ergebnisse

Die Analyseergebnisse werden direkt an Ihren Arzt übermittelt, unabhängig von seinem Praxisland.

Auf einfache Anfrage kann Ihnen auch eine digitale Kopie ausgehändigt werden. In diesem Fall werden Sie per SMS benachrichtigt, sobald Ihre Ergebnisse verfügbar sind. Diese SMS enthält einen Aktivierungscode, mit dem Sie Ihre Ergebnisse auf unserem Ergebnisserver einsehen können.

Für die meisten Routineanalysen garantieren wir eine Ergebnisübermittlung noch am selben Tag nach 15 Uhr, wenn diese am Morgen durchgeführt wurden.

Einige Analysen können länger dauern, wie z. B. bakteriologische Kulturen, allergologische Analysen oder bestimmte Serologien. Die Bearbeitungszeit wird Ihnen bei der Probenentnahme mitgeteilt.

Wussten Sie, dass Ihre Mitversicherten ihre Untersuchungen ebenfalls in Luxemburg durchführen lassen können?

Die Mitversicherung ermöglicht es Familienmitgliedern (Ehepartner, Partner oder Kinder), kostenlos über die Krankenversicherung eines Hauptversicherten abgesichert zu werden, auf Antrag bei der CNS und gemäß den Regeln des Wohnsitzlandes.

Die Mitversicherung eines oder mehrerer Familienmitglieder erfolgt niemals automatisch. Ein Antrag muss an die Abteilung Mitversicherung der CNS gerichtet werden. In bestimmten Fällen benötigt die CNS ein spezielles Dokument. Der Mitversicherte kann als Familienmitglied eines Hauptversicherten Krankenversicherungsschutz erhalten. Die Mitversicherung ist kostenlos.

Praktische Tipps zur Mitversicherung

Kontaktieren Sie die CNS unter folgender Nummer (+352) 27 571

um den Antrag auf Mitversicherung eines oder mehrerer Familienmitglieder (Kind(er) und/oder Ehepartner oder Partner) als Mitversicherte(r) zu stellen. Sie müssen Ihre familiäre Situation erläutern und Ihr Wohnsitzland angeben. So können diese Sie informieren und Ihnen die erforderlichen Schritte mitteilen.
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Die Krankenversicherung des Wohnsitzlandes übermittelt der CNS eine Bescheinigung

die bestätigt, dass die Familienmitglieder dem beim luxemburgischen System versicherten Mitglied zugeordnet sind. Sie wird auch den Antrag auf Mitgliedschaft bei Luxemburg elektronisch stellen. Die CNS kann dann die Mitgliedschaft nach Erhalt aller Unterlagen vornehmen.
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Auf Grundlage der von der CNS bereitgestellten Informationen

müssen Sie die Krankenversicherung Ihres Wohnsitzlandes kontaktieren, um anzugeben, welche(s) Familienmitglied(er) Sie bei der CNS mitversichern möchten.

Wenn Sie bereits bei der CNS versichert sind und sich Ihre Situation ändert (Heirat, eingetragene Partnerschaft, Geburt)

vergessen Sie nicht, die Krankenkasse Ihres Wohnsitzlandes zu informieren. Diese wird die erforderlichen Informationen und Formulare an die CNS weiterleiten.
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